Unsere Tätigkeit im zivilen Verkehrsrecht erstreckt sich auf die umfassende Betreuung unserer Mandaten nach der Verwicklung in einen Verkehrsunfall. Im Rahmen dieser Betreuung setzen wir Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung durch.
Im Bereich des Verkehrsstrafrechts beraten und vertreten wir Mandanten in Bußgeld- und Strafverfahren. Die Beratung erfolgt u.a. im Hinblick auf Sperrfristverkürzungen bei Fahrerlaubnisentzug und auf Eintragungen im Verkehrszentralregister.
Das Dezernat für Verkehrsrecht führen RA Christian Wigger und RA Jürgen Koschack.