Baurecht

Wir betreuen unsere Mandanten umfassend sowohl im öffentlichen als auch im privaten Baurecht.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts beraten wir in allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts. Wir unterstützen Bauherren bei Außenbereichsvorhaben. Nachbarn und Wettbewerber schützen wir vor Beeinträchtigungen durch unzulässige Bauvorhaben.

Wir beraten und vertreten private und öffentliche Bauherren, Bauunternehmer und Handwerksunternehmen in allen Bereichen des Bau- und Werkvertragsrechts sowie des Vergaberechts. Unser vorrangiges Ziel ist es, langwierige Prozesse zu vermeiden. Daher begleiten wir Bauvorhaben von der individuellen Vertragsgestaltung/-prüfung über die Bauphase bis zur Abwicklung der Gewährleistungsansprüche. Die außergerichtliche Konfliktlösung durch Schlichtung oder Schiedsgerichtsverfahren beherrschen wir ebenso wie die prozessuale Durchsetzung der Ansprüche.

Das Dezernat für öffentliches und privates Baurecht führt bei uns RA Christian Wigger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.