Wir betreuen Vermieter und Mieter im Wohnungs- und im Gewerbemietrecht. Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden dabei die Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen, die Durchsetzung von Mietzins- und Betriebskostenforderungen, die Begründung oder Abwehr von Mieterhöhungen, die Kündigung von Mietverhältnissen, die Durchsetzung von Schadensersatz- und Räumungsansprüchen.
Wir sind sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren für unsere Mandanten tätig.
Das Dezernat für Mietrecht führt bei uns Christian Wigger.